Aktuelle Informationen zum Thema:
Das revidierte Gesetz stärkt den Schutz von Wildtieren. Das ist wichtig für die Artenvielfalt. Zudem bietet das Gesetz eine pragmatische Lösung für den Umgang mit dem wachsenden Wolfsbestand in der Schweiz. Es ermöglicht den Kantonen künftig, den Wolfsbestand vorausschauend zu regulieren. So können Konflikte gemindert werden. Der Wolf bleibt aber eine geschützte Tierart, und die Rudel bleiben erhalten.
Der Bundesrat befürwortet die Revision des Jagdgesetzes insbesondere aus folgenden Gründen:
Besserer Schutz für Wildtiere
Die Schweiz will die Artenvielfalt stärken. Das revidierte Jagdgesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag: Es schützt mehr Wildtierarten, und es schützt sie besser als bisher.
Massvolles Jagd- und Wildtierschutzgesetz
Das revidierte Jagdgesetz bringt die verschiedenen Interessen ins Gleichgewicht. Es gibt den Kantonen ein massvolles Instrument zur Regulierung des Wolfbestands; damit trägt es zum Nebeneinander von Mensch und Wolf bei. Gleichzeitig schützt es die anderen Wildtiere und ihre Lebensräume besser.
Zeitgemässe Regeln
Der Bestand der Wölfe wächst rasch an, sie breiten sich seit ein paar Jahren stärker aus. Damit einher gehen auch Angriffe auf Schafe und Ziegen. Seit 2009 haben Wölfe jährlich zwischen 300 und 500 Schafe und Ziegen gerissen. Die Regeln im Umgang mit dem Wolf müssen an seine Ausbreitung angepasst werden. Das revidierte Gesetz verhindert, dass Konflikte eskalieren.
Schaden verhindern
Die Kantone erhalten ein sinnvolles Instrument, um die Zunahme des Wolfsbestands zu bremsen. Heute können sie erst dann in den Bestand eines Rudels eingreifen, wenn es bereits zu grossen Schäden gekommen ist. Künftig können sie einige Wölfe aus einem Rudel erlegen, um Schäden in Schaf- und Ziegenherden zu verhindern oder wenn Wölfe in Dörfern auftauchen.
Guter Kompromiss
Die neuen Regeln für den Umgang mit dem Wolf sind ein guter Kompromiss. Auf der einen Seite gibt es die Forderung, den Wolf zur Jagd freizugeben. Auf der anderen Seite wird verlangt, nicht in den Bestand einzugreifen. Das revidierte Gesetz ist ein sinnvoller Mittelweg: Der Wolf bleibt geschützt, sein Bestand kann aber gesteuert werden.
Herdenschutz wird gestärkt
Das revidierte Gesetz nimmt Bäuerinnen und Bauern stärker in die Pflicht. Sie müssen zum Schutz der Herden Zäune errichten oder Schutzhunde zur Bewachung halten, um eine allfällige Entschädigung für Wolfsrisse zu erhalten.
Kontakt
Generalsekretariat
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern
- Tel.
- +41 58 462 55 11